Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, daß Sie die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig lesen müssen und hiermit einverstanden sein müssen, bevor Sie die Software benutzen Lizenzvertrag Zwischen Iomega Corporation, einer nach dem Recht des Staates Delaware errichteten Gesellschaft, West Iomega Way 1821, Roy, Utah 84067, Vereinigten Staaten oder Iomega International SA, einer nach dem Recht der Schweiz errichteten Gesellschaft, Avenue des Morgines 12, 1213 Petit-Lancy, Schweiz und Ihnen, dem Endnutzer/der Endnutzerin Lizenzvertrag Iomega Corporation vertreibt die Software und erbringt zusätzliche Leistungen in Nord- und Südamerika. Iomega International SA vertreibt die Software und erbringt zusätzliche Leistungen in Europa, dem asiatisch-pazifischen Raum, dem Nahen Osten und in Afrika. Der Ort, an dem Sie die Software zuerst benutzen, bestimmt, ob Iomega Corporation oder Iomega International S.A. einschlägiger Lizenzgeber ist (im folgenden wird der Lizenzgeber mit "Iomega" bezeichnet). Ihr Einverständnis mit allen in diesem Vertrag niedergelegten Bedingungen dokumentieren Sie, indem Sie entweder auf einem gesondert in dem Kaufvertrag dafür vorgesehenen Feld unterschreiben oder mit der Maus Ihres Computers nach sorgfältigem Durchlesen der hier aufgeführten Bestimmungen ihr Einverständnis bestätigen. Sollten Sie mit den in diesem Vertrag angegebenen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, so unterschreiben Sie den Kaufvertrag nicht, betätigen Sie nicht die Enter-Taste, laden Sie weder die Software auf Ihren Computer, noch installieren oder benutzen Sie sie in irgendeiner Weise. Sie können die Software in der Originalverpackung innerhalb von 30 Tagen gegen volle Rückerstattung des entrichteten Kaufpreises zum Vertragshändler zurückbringen. Lizenzgewährung Iomega gewährt Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares (abgesehen von den unten aufgeführten Fällen) Nutzungsrecht an der Software und dem Begleithandbuch. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software zusammen mit dem Begleithandbuch unter Einhaltung der in diesem Vertrag festgehaltenen Bedingungen zu nutzen. Beiden Parteien ist bekannt, daß die Software nach dem Urheberrechtsgesetz urheberrechtlich geschützt ist. Die Rechte an der Software stehen Iomega bzw. den Lizenzgebern von Iomega zu. Teile der Software genießen darüber hinaus auch Markenschutz, Ausstattungsschutz oder sind als Geschäftsgeheimnis geschützt; Teile der Software können darüber hinaus auch patentrechtlich geschützt sein. Sie verpflichten sich, über die in den im vorherigen Absatz genannten Gesetzen aufgestellten Beschränkungen und Anforderungen hinaus folgende Bedingungen einzuhalten: Sie haben das Recht: a) die Software auf einem Computer, aber auch nur auf einem Computer, zu installieren; b) von der Software eine (1) Sicherheitskopie herzustellen, die Sie ausschließlich für Sicherungszwecke nutzen; dabei verpflichten Sie sich, alle vorhandenen Urhebervermerke und sonstigen Vermerke über Inhaber von Rechten an der Software auf die Sicherungskopie zu übertragen; c) die Software von einem Computer auf einen anderen zu überspielen, sofern sichergestellt ist, daß sie jeweils nur auf einem Computer genutzt wird; und d) die Nutzungsrechte an der Software dauerhaft an eine dritte Person zu übertragen (nicht: geschäftsmäßig zu vermieten), sofern die die Rechte erhaltende Person die Vertragsbedingungen akzeptiert und Sie ihr die Originalkopie, sowie alle weiteren Kopien der Software übergeben. Sie haben kein Recht: a) die Software an mehr als einem Computer oder Arbeitsplatz gleichzeitig zu nutzen oder sie auf einem file server in einem Netzwerk oder einer Mehrplatzcomputeranlage zu nutzen, sofern nicht sichergestellt ist, daß nur jeweils ein Benutzer die Software in dem Netzwerk oder der Mehrplatzcomputeranlage nutzen kann. Sie dürfen die Software auch nicht auf andere Weise Unberechtigten zugänglich machen, z.B. mittels Bereitstellung im Internet oder irgendeines anderen elektronischen Vertrieb; b) die Software oder die die Software begleitende Dokumentation zu bearbeiten, zu übersetzen, zurückzuentwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu vervielfältigen (mit Ausnahme einer Vervielfältigung zu Sicherungszwecken). Davon ausgenommen sind die nach § 69 d und § 69 e UrhG gestatteten Handlungen in dem in diesen Bestimmungen vorgesehenen Umfang und für die in diesen Bestimmungen beschriebenen Zwecke; c) die Software oder die Begleitdokumentation an dritte Personen geschäftsmäßig gegen Entgelt weiter zu vermieten oder unterzulizenzieren, es sei denn Iomega erteilt ihre vorherige ausdrückliche schriftliche Einwilligung und der Erwerber stimmt diesen Vertragsbedingungen zu; d) irgendwelche Urhebervermerke und sonstige Vermerke über Rechtsinhaberschaft, Etiketten oder Kennzeichen auf der Software, dem Begleithandbuch und den Verpackungen zu entfernen. Das Urheberrecht und alle sonstigen Rechte (mit Ausnahme der Ihnen eingeräumten einfachen Nutzungsrechte) an der Software, an dem Benutzerhandbuch und jeder von Ihnen hergestellten Kopie verbleiben bei Iomega. Jede nach Vertrag nicht gestattete Vervielfältigung der Software oder des Benutzerhandbuchs, sowie jede Nichtbeachtung der obigen Bestimmungen stellt einen Vertragsverstoß dar, der Iomega zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrages berechtigt. Daneben steht es Iomega frei, auf einen Vertragsverstoß mit allen anderen rechtlich zulässigen und gebotenen Maßnahmen zu reagieren. Gewährleistung Iomega leistet Gewähr, daß die Software bei Übergabe keine Mängel aufweist, durch die die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich gemindert wird. Sie und Iomega sind sich darüber im klaren, daß es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, daß sie unter allen Anwendungsbedingungen völlig fehlerfrei abläuft und funktioniert. Iomega gewährleistet darüber hinaus, daß, sofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde, dieser frei von Mängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit dem Tag der Lieferung der Software. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von Iomega durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Software, des Benutzerhandbuchs oder/und des Datenträgers. Wenn ein Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuch von Iomega mindestens zwei Mal fehlschlägt, können Sie - neben einer weiteren Nachbesserung oder Ersatzlieferung - auch Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf unwesentliche Fehler. Unwesentliche Fehler sind insbesondere solche Fehler, die auf die Gebrauchstauglichkeit der Software keinen Einfluß haben. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind weiter solche Mängel, die auf mißbräuchliche Nutzung der Software oder nicht von Iomega gestattete Bearbeitungen oder andere Änderungen an der Software oder auf einen anderen Eingriff von Ihnen oder einer dritten Person nach Lieferung der Software zurückzuführen sind. Für alle Iomega Datenträger, die der Software beigefügt sind, gelten die auf der jeweiligen Verpackung angegebenen Gewährleistungsbedingungen. Haftung Iomega haftet Ihnen gegenüber für sämtliche sich ergebende Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften: Bei Vorsatz oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Iomega nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von Iomega auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter von Iomega oder durch leitende Angestellte von Iomega verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Iomega nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Dabei ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftungshöchstsumme für Ansprüche von Ihnen oder von in Ihrem Interesse handelnden Personen beträgt das Zwanzigfache des Preises der von Ihnen entrichteten einmaligen Lizenzgebühr. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Kundenbetreuung Während eines Zeitraums von 6 Monaten ab dem Herunterladen des Programmes, bzw. dem Erwerb der Software erhalten Sie technische Unterstützung durch Iomega. Die Unterstützung wird von Iomega während der Lebenszeit der Software geboten. Diese Lebenszeit beginnt, wenn die Software zur Produktion freigegeben wird und endet 6 Monate nachdem die nächste grundlegende Version der Software auf den Markt gekommen ist. Das Angebot der Kundenbetreuungsleistungen von Iomega, insbesondere die Preise und Leistungen, ändert sich von Zeit zu Zeit aufgrund geänderter der Marktbedingungen. Über das derzeit geltende Angebot können Sie sich auf der Website von Iomega unter www.iomega.com/supportpolicy.html informieren. Sie können Software-Updates zu den üblichen von Iomega herausgegebenen Bedingungen beziehen, diese Bedingungen entsprechen denen, die anderen Nutzern der Software mit Einzelnutzerlizenz gewährt werden. Software-Updates sind ausschließlich Updates der Software, bei der sich die hundertste Dezimalstelle der Versionsnummer ändert. Dieses Angebot von Iomega in Bezug auf Kundenbetreuungsdienstleistungen und Update-Überlassungen kann von Iomega jederzeit geändert werden. Sie sind damit einverstanden, daß eine rechtlich bindende Verpflichtung von Iomega nach diesem Vertrag, überhaupt Updates oder technische Unterstützung anzubieten, nicht besteht. Alle Updates werden Ihnen über das Internet zugänglich gemacht. Iomega übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Installation dieser Updates. Mit dieser Klausel wird die durch diesen Vertrag gegebene Gewährleistung in keiner Weise eingeschränkt. Vertragslaufzeit Dieser Vertrag kann von Ihnen jederzeit gekündigt werden, indem Sie alle Kopien der Software zerstören oder sie an Iomega zurücksenden. Iomega kann diesen Vertrag kündigen, wenn Sie gegen Bestimmungen des Vertrages verstoßen. Im Falle einer solchen Kündigung verpflichten Sie sich, das Original und alle Kopien der Software zu zerstören oder an Iomega zurückzuschicken. Rechtswahlklausel Dieser Vertrag untersteht deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Sonstiges Sie erkennen an, daß die Software den Exportgesetzen der USA und anderer Länder untersteht. Sie verpflichten sich, die Software gleich in welcher Form, ohne die erforderlichen Genehmigungen oder in sonst gesetzeswidriger Weise weder zu exportieren, noch zu re-exportieren. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag dar. Sollten einzelne Teile dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. In einem solchen Fall werden ungültige Bestimmungen durch solche Bestimmungen ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck den ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke. Dieser Vertrag stellt eine abschließende Vereinbarung zwischen Ihnen und Iomega hinsichtlich der Software dar. Alle übrigen Abreden im Hinblick auf die Software, den Datenträgern oder den Handbüchern werden hierdurch ersetzt. Copyright 2001 Iomega Corporation. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Iomega und QuikSync sind in den USA und in anderen Ländern geschützte Marken der Iomega Corporation.